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Leserbrief zur 5.ten IV- Revision
Behinderten-Versicherung (IV)
Im Oktober 2006 hat das Parlament die 5.Revision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) angenommen. Ziel der Revision ist eine Reduktion der Neurenten um 20 Prozent. Mit einer besseren Früherfassung gefährdeter Menschen mit Integrationsmassnahmen in den Arbeitsprozess und mit Leistungskürzungen bei der IV soll dieses Ziel erreicht werden. Wir unterstützen das Prinzip: Integration vor Rente. Die 5.IV- Revision erfüllt dieses Ziel nicht. Ein Abbauprogramm auf Kosten der Behinderten und aller Versicherten! Gestrichen werden: Zusatzrenten für Ehegatten, Rentenzuschlag für junge Behinderte, Renten für Personen die vor dem 45. Altersjahr behindert werden. Gekürzt werden: Kinderzuschlag von Taggeldern von 18 auf 6 Franken pro Tag und medizinische Massnahmen für über 20 Jährige. Das alles Zusammen führt zu einer Erhöhung der Kosten im Gesundheitswesen um 63 Millionen Franken.
Der Invaliditätsbegriff wird verschärft!
Für einen Rentenanspruch müssen die Erwerbsunfähigkeit und die gesundheitliche Beeinträchtigung in einem direkten Zusammenhang stehen. Invaliditätsfremde Gründe wie Alter, Sprach- oder Suchtprobleme werden nicht berücksichtigt. Mit einem psychischen Problem wird es noch schwieriger und der Zumutbarkeitsbegriff : “entscheidend ist, was einer Person aus objektiver Sicht zugemutet werden kann, um wieder arbeiten zu können„ wird verschärft! Die Mindestbeitragsdauer für den Rentenanspruch wurde von einem, neu auf drei Jahre erhöht. Die Arbeitgeber sind grösstenteils mitverantwortlich, denn Betriebsschliessungen, Entlassungen und erhöhten Arbeitsdruck fördern die Zunahme von IV- Neurenten. Die 5. IV-Revision enthält keinerlei Verpflichtungen für Wirtschaft und Verwaltung, Arbeitsplätze für leistungsbeeinträchtigte Personen zu erhalten oder zu schaffen. Die Einführung sinnvoller Anreize fehlt im revidierten Gesetz!
Kostenverlagerungen!
Schon bisher benötigen rund 30 Prozent der Rentenbezüger Ergänzungsleistungen. Mit der 5.IV-Revision nimmt diese Zahl zu. Das bezahlen die Kantone und die Gemeinden.
Die massive Erschwerung des Rentenzuganges führt zu einem steigenden Bedarf an Leistungen der Sozialhilfe. Die Gemeinden müssen diese steigenden Sozialhilfekosten tragen.
Es ist ein zentrales Anliegen grüner Politik, dass alle Menschen ihre Fähigkeiten und Kompetenzen in die Gesellschaft und Arbeit einbringen- die 5. IV-Revision bewirkt einen klaren Rückschritt !
Parteileitung Grüne Toggenburg
