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Willkommen bei den Grünen Kanton St. Gallen
Zum Ableben des Verbandsbeschwerderechts im Kanton St.Gallen.
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Leider konnten wir die Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts im Kanton St.Gallen nicht verhindern.
Dieses ist unter dem Vorwand, der Kostenersparnis durchgeboxt worden. Wer sich aber damit befasst hat, weiß, dass es viel dazu beigetragen hat Geld einzusparen, weil unsinnige Projekte nicht gebaut wurden. Die positive Wirkung auf die Umwelt, wäre uns zwar das wichtigere Thema, aber das war kaum Gegenstand der Diskussionen.
Nun werden die Steuerzahler viele Schäden bezahlen müssen, welche vermeidbar wären.
Auf längere Zeit bleibt uns nur die Möglichkeit in sehr schwerwiegenden Fällen über die Nationalen Umweltorganisationen, Einsprache zu erheben. Doch nicht einmal das wird in allen Fällen möglich sein. Zudem verursacht diese Neuregelung sehr viel mehr Aufwand.
Jedoch eines Tages wird der Nutzen des Verbandsbeschwerderechts wieder erkannt werden und dafür setzen wir uns weiterhin ein.
Unsere Argumentation:
Vor der letzten Abstimmung wurde behauptet, das Verbandsbeschwerderecht verhindere Bauvorhaben.
Diese Behauptung ist falsch, denn:
Tatsache ist, dass das Verbandsbeschwerderecht nichts verhindern kann, das kann nur eine Behörde oder das Volk.
Tatsache ist auch, dass diese Behörden nur solche Bauvorhaben verhindern können, welche gesetzliche Grundlagen verletzen.
Tatsache ist zudem, dass die meisten Gerichtsurteile, welche zu gleicher Einschätzung kommen wie die einsprechenden Verbänden, von bürgerlichen Richtern gefällt werden, also von Leuten, die das Verbandsbeschwerderecht bekämpfen.
Tatsache ist zudem, dass die große Mehrheit aller Einsprachen von Privaten und nicht von Verbänden eingereicht werden.
Tatsache ist, dass bei diesem Vergleich die Verbände wesentlich häufiger Recht bekommen als die Privaten. Daraus lässt sich schließen, dass die Verbände deutlich besonnener Beschwerden einreichen als die Privaten.
Das Verbandsbeschwerderecht ist keine Schikane, sondern einer sehr nützlichen Einrichtung, vergleichbar einer Notbremse in der Eisenbahn.
Wer das Verbandsbeschwerderecht abschafft, nimmt uns ein nützliches Recht weg !
Nachsatz:
Wer auf Rechte verzichtet,
wird schon bald geknechtet.
Verbandsbeschwerderecht wieder einführen
Verbandsbeschwerderecht wieder einführen
Mit der deutlichen Ablehnung der Initiative der Zürcher FDP machte die Mehrheit der SchweizerInnen klar, dass sie das Verbandsbeschwerderecht als ein sinnvolles Instrument erachtet, um vorschriftenwidriges Bauen zu stoppen.
Das trifft auch auf den Kanton St.Gallen zu, wo ebenfalls eine klare Mehrheit der Stimmenden das Verbandsbeschwerderecht als richtig empfindet.
Dieses Ergebnis ist eine klare Aufforderung an den Kantonsrat, das vor knapp zwei Jahren im Kanton abgeschaffte Verbandsbeschwerderecht wieder einzuführen !

